Fahrgastrechte

Verspätung, Zugausfall oder verpasster Anschluss? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Fahrgast im Bus- und Bahnverkehr haben und an wen Sie sich wenden können.

Ihre Rechte im Bahnverkehr

Bei Verspätungen ab 60 Minuten am Zielort haben Sie nach der EU-Fahrgastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung von 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten von 50 %. Ansprüche machen Sie mit dem Fahrgastrechte-Formular direkt beim jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend – im VAB-Gebiet sind das die Westfrankenbahn, DB Regio und die Hessische Landesbahn.

Ihre Rechte im Busverkehr

Auch im Busverkehr gelten Fahrgastrechte. Bei Ausfällen oder erheblichen Verspätungen wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen, das die betroffene Linie betreibt. Die Ansprechpartner aller Unternehmen finden Sie auf unserer Kontaktseite.

So machen Sie Ansprüche geltend

Bewahren Sie Ihr Ticket auf und notieren Sie Datum, Uhrzeit, Linie und Streckenabschnitt. Reichen Sie Ihren Antrag beim betreibenden Verkehrsunternehmen ein – bei Bahnfahrten mit dem Fahrgastrechte-Formular, das Sie online oder in den Reisezentren erhalten.

Gut zu wissen

  • Ansprüche aus Fahrgastrechten richten sich immer an das Verkehrsunternehmen, mit dem der Beförderungsvertrag besteht – nicht an die VAB GmbH.
  • Für Bahnfahrten gilt die EU-Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.
  • Kommt keine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen zustande, kann die unabhängige Schlichtungsstelle Nahverkehr helfen.

Weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie auf der Seite Schlichtungsstelle Nahverkehr.