Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass unser Online-Angebot für alle Menschen gut nutzbar ist – unabhängig von Einschränkungen oder verwendeter Technik.

Stand: Januar 2026

Unser Anspruch

Die Verkehrs- und Tarifgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) ist bestrebt, das Online-Angebot www.vab-info.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir orientieren uns dabei an den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) und berücksichtigen die Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), soweit diese für unser Angebot anwendbar sind.


Prüfung und Optimierung

Barrierefreiheit wird bei uns fortlaufend in der Weiterentwicklung der Website berücksichtigt. Inhalte, die redaktionell gepflegt werden, überprüfen wir regelmäßig anhand relevanter Kriterien und verbessern sie fortlaufend.


Bekannte Einschränkungen

Einige Bereiche können aktuell noch Einschränkungen in der Barrierefreiheit aufweisen:

  • Externe Anwendungen (z. B. durch Dienstleister bereitgestellte Module) sind unter Umständen noch nicht vollständig BITV-konform.
  • PDF-Dokumente (z. B. Fahrpläne, Netzpläne, Broschüren oder Bestellformulare) sind teilweise noch nicht barrierefrei. Wir wirken darauf hin, sie bei Aktualisierungen durch barrierefreie Dateien zu ersetzen.

Alternative Kontaktmöglichkeit

Wenn Sie Informationen nicht barrierefrei abrufen können, helfen wir Ihnen gerne weiter – zum Beispiel telefonisch:

Telefon: 06021 1506666


Feedback und Kontakt

Falls Ihnen Probleme zur barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie uns gerne informieren. Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite (URL) und bei welcher Funktion das Problem auftritt.

E-Mail: info@vab-info.de


Durchsetzungsverfahren / Schlichtung

Wenn Sie nach einer angemessenen Zeit mit unserer Reaktion auf Ihre Mitteilung nicht zufrieden sind, können Sie sich an eine zuständige Stelle wenden. (Hinweis: Die zuständige Durchsetzungs-/Überwachungsstelle ist je nach Bundesland und Trägerschaft unterschiedlich.)

Wichtig: Bitte tragen Sie hier die für die VAB zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle ein (Bayern). Wenn du mir sagst, ob die VAB als öffentliche Stelle im Sinne der BITV/Behindertengleichstellung eingeordnet wird und welche Stelle ihr intern nutzt, setze ich es dir 1:1 final rechtskonform ein.