1. Was wurde mit dem VAB-RMV-Übergangstarif bezweckt? Pendler aus der Region bayerischer Untermain brauchen nicht mehr bis zu drei sondern nur noch einen Fahrschein um ein Fahrtziel in Frankfurt, Hanau oder Darmstadt zu erreichen. Täglich betrifft dies etwa 3000 Personen, die grenzüberschreitend zwischen Hessen und Bayern fahren. Der Fahrgast kann bereits im VAB-Bus einen Fahrschein erwerben, der bis in die Frankfurter Innenstadt gilt. Für sehr viele Fahrgäste stellt sich der Übergangstarif vom Preis und von den Nutzungsmöglichkeiten deutlich attraktiver dar als die nur auf der Schiene gültige DB-Fahrkarte. Fahrgäste mit einer Zeitkarte des VAB-RMV-Übergangstarifes für die Strecke Frankfurt - Aschaffenburg können in der VAB die Tarifgebiete 91 (Aschaffenburg mit Großostheim, Johannesberg, Haibach, Kleinostheim, Mainschaff, Glattbach, Goldbach, Hösbach, Stockstadt) und 92 (Kleinostheim, Kahl, Alzenau, Mömbris, Karlstein) vollständig befahren.
2. Wie weit kann ich mit meiner Netzkarte AboPlus/Netzkarte Grüne Neun/TicketEasy/AboAktiv fahren? Die genannten Netzkarten gelten im ganzen VAB-Gebiet ohne räumliche Eingrenzung. Dies beinhaltet alle Gemeinden in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg, sowie das Gebiet der Stadt Aschaffenburg und den Bereich Wertheim. Es können mit den Netzkarten alle Nahverkehrsangebote ob Zug oder Bus im VAB-Gebiet genutzt werden. Die Netzkarten gelten auch auf der Buslinie 8070 von Miltenberg über Wertheim bis Würzburg. Folgenden Städte und Gemeinden seien beispielhaft für die Gültigkeit der Netzkarte genannt: Aschaffenburg mit allen Stadtteilen(auch Stadtbus) Miltenberg mit allen Stadtteilen(auch Stadtbus) Amorbach Schöllkrippen (auch Hessische Landesbahn) Großostheim mit allen Ortsteilen Alzenau (auch City-Bus) Mespelbrunn Mömlingen Mömbris mit allen Ortsteilen Von Aschaffenburg ausgehend ist mit Netzkarten die Nutzung der Regionalzüge bis zu folgenden Stationen möglich: Heigenbrücken Kahl Wertheim Schneeberg Stockstadt HLB-Schiene von Kahl nach Schöllkrippen
3. Wo bekomme ich Auskunft, wenn ich Informationen über Fahrpläne, Fahrkarten usw. haben möchte?
Auskunft erhalten Sie in der VAB - Tarif- und Fahrplanauskunft. Persönliche Informationen bekommen Sie in allen Kundencentern der VAB.
4. Wieso sind die Preise für Fahrkarten in den letzten Jahren so gestiegen?
Die Tariferhöhungen der letzten Jahre lagen im Durchschnitt bei etwa 2,5 % bis 3 %. Dies dient dazu, um gestiegene Kosten für Personal, Treibstoffe oder auch um Angebotsverbesserungen finanzieren zu können. Der prozentuale Kostenanstieg entsprach bei den Nahverkehrsunternehmen in etwa den obigen Prozentsätzen. Folglich sind jährliche Tarifanpassungen nötig.
5. Wie sieht die genaue Festlegung der Fahrpreise aus?
Es gibt in der VAB sieben Preisstufen. Welche Preisstufe gezahlt werden muss, ergibt sich aus den durchfahrenen Waben oder Tarifgebieten. Die Tageskarte ist immer günstiger als zwei Einzelfahrscheine. Eine Gruppe mit 11 Personen fährt bei gemeinsamer Hin- und Rückfahrt auf der gleichen Strecke mit drei "Tageskarten Gruppe" günstiger als mit dem Gruppen-Einzelfahrschein. Die Wochenkarten Erwachsene kosten etwa so viel wie 7,5 Einzelfahrten. Die Preise der Monatskarten Erwachsene sind etwa anhand von 23 Einzelfahrten errechnet. Also rechnen sich für Vielfahrer die Zeitkarten. Die Persönlichen Netzkarten Abo Plus, Grüne Neun und Azubi/Schüler/Studenten kosten im vergleichbaren Monatskartenangebot in der Preisstufe 4 etwa soviel wie 9 Monatskarten, in der Preisstufe 5 soviel wie 8 Monatskarten, in der Preisstufe 6 soviel wie 7 Monatskarten und in der Preisstufe 7 soviel wie 5 Monatskarten. Die übertragbaren Jahreskarten Erwachsene der Preisstufen 1 bis 3 kosten etwa soviel wie 10 Monatskarten Erwachsene. Die übertragbaren Jahreskarten Grüne Neun der Preisstufen 1 bis 3 kosten etwa soviel wie 10 Monatskarten Erwachsene.
6. Darf ich einen Kinderwagen oder einen Hund mitnehmen und was kostet es?
Die Mitnahme von Kinderwagen oder Tieren ist auf allen VAB-Linien kostenlos.
7. Welche Ermäßigung gibt es für Schüler/Azubi/Studenten?
Für Schüler/Azubi/Studenten gibt es nur eine Ermäßigung bei den persönlichen Netzkarten im Abo (TicketEasy) und bei den Wochen- und Monatskarten. Das TicketEasy ist eine Jahreskarte und kann in den VAB-Kundenzentren mit einer Ausbildungs- oder Schulbescheinigung und einem aktuellen Passbild beantragt werden. Bei Minderjährigkeit des Fahrgastes muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Für die Wochen- und Monatskarten wird eine Kundenkarte für Schüler benötigt. Diese Kundenkarten sind in den Kundenzentren der VAB unter Vorlage einer Ausbildungs- oder Schulbescheinigung und eines aktuellen Lichtbildes erhältlich. Keine Ermäßigung gibt es für alle anderen Fahrkarten. Beim Lösen von Tageskarten oder Einzelfahrscheinen gilt das Alter (ab 15 Jahren Erwachsenentarif). Das U20Ticket ist eine Monatsnetzkarte für junge Menschen von 6 bis 19 Jahren und ist ideal für alle, die für ihren Schulweg keine Fahrkarte benötigen, aber in der Freizeit mobil sein wollen. Außerdem bietet es all denjenigen, die bereits während des Schuljahres mit Bus und Bahn fahren, eine gute Möglichkeit, auch in den Sommerferien für wenig Geld mobil zu sein.
8. Werden folgende Karten in der VAB anerkannt?
- a. BahnCard 25/50
Die Bahncardermäßigung gilt für Fahrten in der VAB nicht. Ermäßigungen sind nur für Fahrten im RMV/VAB-Übergangstarif ab Preisstufe 5 erhältlich und gelten nur für Fahrten mit dem Zug. Die Bahncard 25/50 gilt generell nicht für Fahrten mit dem Bus.
- b. Schönes Wochenendticket
Diese Karte ist kein VAB-Fahrschein und gilt innerhalb des VAB-Gebietes nur in den Nahverkehrszügen der DB Regio AG aber NICHT in den Bussen.
- c. Hessenticket
Diese Karte gilt nur innerhalb des Bundesland Hessen. Diese Karte ist kein VAB-Fahrschein.
- d. Semesterticket RMV
Diese Karte ist kein VAB-Fahrschein und gilt nicht innerhalb der VAB.
- e. Job-Ticket RMV
Diese Karte ist kein VAB-Fahrschein und gilt nicht innerhalb der VAB.
9. Warum gibt es keine Preisermäßigung (Freifahrten) für Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Sozialarbeiter und ehrenamtliche sozial Tätige?
Bei Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden gilt der Dienstausweis als Fahrausweis für Familienheimfahrten mit der Deutschen Bahn AG (DB). Aber nur dann, wenn der Start- oder Zielbahnhof außerhalb des Verbundgebietes liegt (z.B. bei einer Fahrt zwischen Hammelburg und Aschaffenburg). Die Deutsche Bahn AG erhält vom Bundesminister für Verteidigung diese Fahrten bezahlt. Freifahrten mit Bussen und Bahnen anderer Verkehrsunternehmen der VAB sind nicht möglich, weil der Bundesminister für Verteidigung dafür keinen finanziellen Ausgleich gewährt.
Zivildienstleistende kaufen Fahrausweise und erhalten - so sehen es die Richtlinien des Bundesamtes für Zivildienst vor - die Fahrtkosten zwischen Dienststelle und Wohnung von ihrer jeweiligen Dienststelle voll erstattet, wenn die Entfernung zwischen diesen beiden Stellen mehr als 2 Kilometer beträgt und der Zivildienstleistende die Erlaubnis bekommen hat, zuhause zu übernachten (Heimschlaferlaubnis).
Preisermäßigungen oder Freifahrten für sozial ehrenamtlich oder hauptberuflich Tätige sind nicht möglich, weil die Verkehrsunternehmen gesetzlich (Personenbeförderungsgesetz) verpflichtet sind, ihre Tarife möglichst so zu bilden, dass keine Betriebsverluste entstehen. Ausnahmsweise sind niedrigere Tarife aus Gründen des Gemeinwohls und bei Bestehen eines öffentlichen Interesses zulässig - aber nur dann, wenn die öffentliche Hand hierfür einen finanziellen Ausgleich gewährt. Eine solche sozialstaatliche Auflage besteht z.B. im Bereich des Ausbildungsverkehrs. Hier können niedrigere Tarife gebildet werden, weil das Land Bayern einen finanziellen Ausgleich leistet.
10. Wie komme ich als Schwerbehinderter an eine Wertmarke, und kann ich diese im VAB-Gebiet nutzen?
Das örtliche Versorgungsamt stellt Schwerbehinderten auf Antrag die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel frei. Hierzu ist jährlich oder halbjährlich eine Wertmarke vom Versorgungsamt zu erwerben. Der Preis der Wertmarke ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Berechtigung wird vom Versorgungsamt festgestellt. Die Wertmarke ist gleichzeitig gültig als Fahrberechtigung im gesamten VAB-Gebiet (in Bussen und allen zuschlagfreien Zügen (RE, RB der 2. Klasse).
11. Kann ich als Polizist meinen Dienstausweis auch für Fahrten in der VAB nutzen?
Ja. Der Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes und der Polizei-Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten der Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gelten als Fahrberechtigung in der VAB. In Uniform haben Polizeibeamte freie Fahrt mit VAB-Verkehrsmitteln (Busse und alle zuschlagfreien Züge - RE, RB - der 2. Klasse). Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Auch mitgeführte Polizeihunde und Dienstfahrräder können unentgeltlich mitgenommen werden.
12. Welcher Mehrwertsteuersatz ist in den VAB Fahrausweisen enthalten?
In allen VAB-Fahrpreisen ist die Mehrwertsteuer mit dem ermäßigten Satz von 7 % gem. § 12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG 1967 enthalten. Im Bayern-Ticket, Bayern-Ticket Single und Bayern-Ticket Nacht sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten.
13. Welches Anschlussticket benötige ich im VAB-Gebiet, wenn ich Inhaber eines RMV-Job-Tickets, eines RMV-Semestertickets oder einer RMV-MobiTicks bin?
Betreffend den für die Fahrt in das VAB-Gebiet nötigen Anschlussfahrschein, für die Inhaber von RMV-SemesterTickets, RMV-Job-Tickets und RMV-MobiTicks gibt es zwei Regelungen je nachdem welcher Fahrschein als Anschlussticket genutzt wird:
1. Nutzung von Einzelfahrscheinen oder Tageskarten als Anschlussfahrschein Es wird vom letzten Ort auf hessischer Seite bis zum Ziel im VAB-Gebiet ein Anschlussticket des RMV-VAB-Übergangstarifes benötigt. Beispiel: RMV-Semesterticket-Inhaber wohnt in Aschaffenburg und fährt gelegentlich nach Darmstadt. Dieser muss für die Strecke Aschaffenburg-Babenhausen eine Einzelfahrt oder Tageskarte lösen.
2. Nutzung von Wochen-, Monats- und Jahreskarten des VAB-Tarifes als Anschlussfahrschein Es wird vom ersten VAB-Tarifpunkt bis zum Ziel im VAB-Gebiet eine Zeitkarte des VAB-Tarifes benötigt. Beispiel: RMV-Job-Ticket-Inhaber wohnt in Aschaffenburg und fährt jeden Tag nach Hanau. Dieser kann eine Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte für die Strecke Aschaffenburg-Kahl als Anschlussticket verwenden.
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