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Regelung für Inhaber von RMV-Fahrscheinen
die bis zur Landesgrenze Hessen/Bayern gelten
(u.a. RMV-Fahrkarten mit Gebietsfreischaltung in den der
Landesgrenze
angrenzenden RMV-Tarifgebieten 30 Hanau,
31 Gelnhausen, 41 Darmstadt, 36 Offenbach, 43 Bad König).
Es wird vom letzten Ort auf hessischer Seite bis zum Ziel im
VAB-Gebiet
ein Anschlussticket des RMV-VAB-Übergangstarifes benötigt.
Auf
hessischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe
(Auswahl):
- Großkrotzenburg DB/HLB
- Babenhausen DB
- Schaafheim Bus
- Mosbach Bus
- Wald-Amorbach Bus
- Hainstadt Bus
- Seckmauern Bus
- Vielbrunn Bus
- Somborn Bus - Waldrode Bus
Regelung für Inhaber von VAB-Fahrscheinen
die bis zur Landesgrenze Bayern/Hessen gelten
(u.a. Netzkarten Abo Plus und Grüne Neun, Jahreskarte
Netzkarte Azubi,
Monatskarte Junior-Netz, VAB-Fahrkarten
mit Gebietsfreischaltung in den
der Landesgrenze
angrenzenden VAB-Tarifgebieten 92 Alzenau,
91
Aschaffenburg, 95 Maintal-Spessart, 93 Kahlgrund Ost.
Es wird vom letzten Ort auf bayerischer Seite bis zum Ziel im
RMV-Gebiet ein Anschlussticket des RMV-VAB-Übergangstarifes benötigt.
Auf bayerischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe
(Auswahl):
- Kahl DB/HLB/Bus
- Stockstadt DB/Bus
- Mömlingen Bus
- Ringheim Bus
- Pflaumheim Bus
- Albstadt Bus
- Wörth Bus
- Ohrenbach Bus - Huckelheim Bus
Sonderregelung für die Inhaber von RMV-Semester
tickets, RMV-Job-Tickets und RMV-MobiTicks
Betreffend des für die Fahrt in das VAB-Gebiet nötigen
Anschlussfahrschein für die Inhaber von RMV-Semester-
Tickets,
Job-Tickets und RMV-MobiTicks gibt es zwei
Regelungen je nachdem
welcher Fahrschein als Anschlussticket genutzt wird:
Einzelfahrscheine,
Tageskarten |
Es gilt die oben
beschriebene Regelung für RMV-Zeitkarten, die bis zur hessischen Grenze
gelten. |
Wochen-, Monats- und Jahreskarten
des VAB-Tarifes |
Es
wird vom ersten VAB- Tarifpunkt bis zum Ziel im VAB-Gebiet eine
Zeitkarte
des VAB-Tarifes benötigt.
Hier einige Beispiele der ersten Tarifpunkte auf bayerischer Seite:
- Kahl
DB/HLB/Bus
- Stockstadt DB/Bus
- Mömlingen
Bus
- Ringheim Bus
- Pflaumheim
Bus
- Albstadt Bus
- Wörth
Bus
- Ohrenbach Bus - Huckelheim Bus
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VAB-Interne Regelung Zeitkarteninhaber des Übergangstarifes
Für Inhaber von Zeitkarten des RMV-VAB-Übergangstarifes
gilt für
Fahrten über den räumlichen Gültigkeitsbereich hinaus
die
Anschlussregelung 0.6.(2) der VAB-Tarifbestimmungen:
"Will der Inhaber eines Zeitfahrausweises über den örtlichen
Geltungsbereich seines Zeitfahrausweises hinausfahren, so
hat er einen
für die Weiterfahrt gültigen Anschlussfahrausweis
(Einzelfahrt oder
Tageskarte) bereits innerhalb des Geltungs-
bereichs seines
Zeitfahrausweises zu lösen. Die Preisstufe für
den Anschlussfahrausweis
richtet sich nach der Fahrtstrecke
zwischen der Grenze des
Geltungsbereichs des Zeitfahr-
ausweises und dem Ziel der Weiterfahrt.
Der Anschlussfahrausweis gilt nur in Verbindung mit dem
Zeitfahrausweis, zu dem
er gelöst ist; seine Geltungsdauer richtet sich
nach der
Gesamtzahl der Tarifwaben beider Fahrausweise. Bei Fahrten
in
der Gegenrichtung gelten vorstehende Regelungen sinngemäß."
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