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ANSCHLUSSREGELUNGEN
IM ÜBERGANGSTARIF RMV-VAB


Regelung für Inhaber von RMV-Fahrscheinen die bis zur Landesgrenze Hessen/Bayern gelten
(u.a. RMV-Fahrkarten mit Gebietsfreischaltung in den der Landesgrenze angrenzenden RMV-Tarifgebieten 30 Hanau, 31 Gelnhausen, 41 Darmstadt, 36 Offenbach, 43 Bad König).

Es wird vom letzten Ort auf hessischer Seite bis zum Ziel im VAB-Gebiet ein Anschlussticket des RMV-VAB-Übergangstarifes benötigt.
Auf hessischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe (Auswahl):
                        -    Großkrotzenburg DB/HLB
                        -    Babenhausen DB
                        -    Schaafheim Bus
                        -    Mosbach Bus
                        -    Wald-Amorbach Bus
                        -    Hainstadt Bus
                        -    Seckmauern Bus
                        -    Vielbrunn Bus
                        -    Somborn Bus
                        -    Waldrode Bus


Regelung für Inhaber von VAB-Fahrscheinen die bis zur Landesgrenze Bayern/Hessen gelten

(u.a. Netzkarten Abo Plus und Grüne Neun, Jahreskarte Netzkarte Azubi, Monatskarte Junior-Netz, VAB-Fahrkarten mit Gebietsfreischaltung in den der Landesgrenze angrenzenden VAB-Tarifgebieten 92 Alzenau, 91 Aschaffenburg, 95 Maintal-Spessart, 93 Kahlgrund Ost.

Es wird vom letzten Ort auf bayerischer Seite bis zum Ziel im RMV-Gebiet ein Anschlussticket des RMV-VAB-Übergangstarifes benötigt.
Auf bayerischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe (Auswahl):    
                        -    Kahl DB/HLB/Bus
                        -    Stockstadt DB/Bus
                        -    Mömlingen Bus
                        -    Ringheim Bus
                        -    Pflaumheim Bus
                        -    Albstadt Bus
                        -    Wörth Bus
                        -    Ohrenbach Bus
                        -    Huckelheim Bus

 
Sonderregelung für die Inhaber von RMV-Semester tickets, RMV-Job-Tickets und RMV-MobiTicks
Betreffend des für die Fahrt in das VAB-Gebiet nötigen Anschlussfahrschein für die Inhaber von RMV-Semester- Tickets, Job-Tickets und RMV-MobiTicks gibt es zwei Regelungen je nachdem welcher Fahrschein als Anschlussticket genutzt wird:

Einzelfahrscheine,
Tageskarten
Es gilt die oben beschriebene Regelung für RMV-Zeitkarten, die bis zur hessischen Grenze gelten.
Wochen-, Monats- und Jahreskarten
des VAB-Tarifes
Es wird vom ersten VAB- Tarifpunkt bis zum Ziel im VAB-Gebiet eine Zeitkarte
des
VAB-Tarifes benötigt.
Hier einige Beispiele der
ersten Tarifpunkte auf bayerischer Seite:
      -    Kahl DB/HLB/Bus
      -    Stockstadt DB/Bus
      -    Mömlingen Bus
      -    Ringheim Bus
      -    Pflaumheim Bus
      -    Albstadt Bus
      -    Wörth Bus
      -    Ohrenbach Bus
      -    Huckelheim Bus


VAB-Interne Regelung Zeitkarteninhaber des Übergangstarifes
Für Inhaber von Zeitkarten des RMV-VAB-Übergangstarifes gilt für Fahrten über den räumlichen Gültigkeitsbereich hinaus die Anschlussregelung 0.6.(2) der VAB-Tarifbestimmungen:

"Will der Inhaber eines Zeitfahrausweises über den örtlichen Geltungsbereich seines Zeitfahrausweises hinausfahren, so hat er einen für die Weiterfahrt gültigen Anschlussfahrausweis (Einzelfahrt oder Tageskarte) bereits innerhalb des Geltungs-
bereichs seines Zeitfahrausweises zu lösen. Die Preisstufe für den Anschlussfahrausweis richtet sich nach der Fahrtstrecke zwischen der Grenze des Geltungsbereichs des Zeitfahr-
ausweises und dem Ziel der Weiterfahrt. Der Anschlussfahrausweis gilt nur in Verbindung mit dem Zeitfahrausweis, zu dem er gelöst ist; seine Geltungsdauer richtet sich nach der Gesamtzahl der Tarifwaben beider Fahrausweise. Bei Fahrten in der Gegenrichtung gelten vorstehende Regelungen sinngemäß."